Sprungziele
Seiteninhalt

Badische Gemeindeverwaltungsschule -
Bezirksschule Villingen-Schwenningen

Die Badische Gemeindeverwaltungschule e. V. führt seit 2013 in neuer Rechtsform und in Fortführung der früheren Arbeitsgemeinschaft den Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildungsabschlussprüfung für die Auszubildenden im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellt*r durch. Darüber hinaus wirkt sie auch bei der Ausbildung zum gehobenen Verwaltungsdienst mit und veranstaltet die Einführungslehrgänge.

Lehrplan Vorbereitungslehrgang, Allgemeine Informationen

Der Lehrplan umfasst folgende Fächer:

  • Staatsrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Kommunales Finanzwesen
  • Personalwesen
  • Kommunalrecht
  • Verwaltungslehre
  • Kommunales Abgabenrecht
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Sozialhilferecht
  • Polizeirecht
  • Baurecht
  • Personenstandswesen

Der Vorbereitungslehrgang findet zweimal im Jahr statt:

  • der Sommerlehrgang von Mitte Januar bis Anfang Mai
  • der Winterlehrgang von Ende August bis Mitte Dezember (zwei Lehrgänge paralell).

Anmeldeschluss für den Frühjahrslehrgang ist Mitte November des Vorjahres, für den Herbstlehrgang Anfang Juli des laufenden Jahres. Die Auszubildenden können von ihren Ausbildungsstellen angemeldet werden.

Der Vorbereitungslehrgang eignet sich auch für Personen, die in der Verwaltung arbeiten, aber keine einschlägige Berufsausbildung absolviert haben. Nach dem Besuch des Lehrgangs kann dieser Personenkreis die Angstelltenprüfung I, die mit der Ausbildungsabschlussprüfung identisch ist, ablegen und sich damit auch für höherwertige Arbeitsplätze in der Verwaltung qualifizieren.

Die Verwaltungsschule hat ihren Sitz beim Landratsamt in Villingen-Schwenningen und findet im Unterrichtsraum 2.35 in der BusinessBoxx und im Gemeindesaal der Heilig-Kreuz-Kirche (zweiter Winterlehrgang) statt.

Weitere Infos:

Informationen zur Prüfung

Rechtsgrundlagen:

  • Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten / zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 Ermächtigungsgrundlage ist § 25 Berufsbildungsgesetz
  • Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe (zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz) für die Durchführung von Abschlußprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen

Die Prüfung besteht aus insgesamt fünf Prüfungsbereichen (§ 8 der Verordnung):

Schriftlicher Prüfungsteil

1. Verwaltungsbetriebswirtschaft
2. Personalwesen
3. Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
4. Wirtschafts- und Sozialkunde

Praktischer Prüfungsteil

5. Fallbezogene Rechtsanwendung

  • Kommunalrecht
  • Sozialrecht
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Alle fünf Prüfungsbereiche zählen gleich viel (jeweils 20 %)

Schriftlicher Prüfungsteil:

Es werden in jedem Prüfungsbereich Klausuren geschrieben.

Verwaltungsbetriebswirtschaft: (130 min.)

Teil 1 (60 min., 45 Punkte): Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

Teil 2 (70 min., 55 Punkte): Betriebswirtschaftslehre

Wirtschafts- und Sozialkunde: (90 min.)

Teil 1 (45 min., 50 Punkte): Staatsrecht

Teil 2 (45 min., 50 Punkte): Rechtskunde

Verwaltungsrecht: (120 min.)

Teil 1 (60 min., 50 Punkte): Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungslehre, Öffentliches Ordnungswesen, Sozialwesen, Ordnungswidrigkeitenrecht, Baurecht

Teil 2 (60 min., 50 Punkte): Kommunalrecht

Personalwesen: (120 min.)

Eine Klausur (100 Punkte): Personalwesen incl. Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Personalvertretung, Berufsausbildung

Praktischer Prüfungsteil:

In der fachpraktischen Prüfung erhält der Prüfling einen praktischen Fall, den der Prüfungsausschuss auswählt.

Der Fall kommt aus einem der Fachbereiche

  • Kommunalrecht
  • Sozialhilferecht
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Der Prüfling hat 15 Minuten Zeit, sich auf die Erörterung des Falls vorzubereiten. Hilfsmittel sind zugelassen (VSV, Taschenrechner). Notizen dürfen gemacht werden. Danach folgt die praktische Prüfung (Dauer: 15 Minuten) wie folgt:

  • Darstellung des Ergebnisses durch den Prüfling (mündlicher Vortrag) und
  • Erörterung des Falls mit dem Prüfer (Prüfungsgespräch). Der Prüfer kann auch ergänzende Fragen stellen.

Wertung der Prüfungsergebnisse

Bestanden:

  • In mindestens drei schriftlichen Prüfungsbereichen und im Gesamtergebnis mindestens 50 Punkte

Mündliche Ergänzungsprüfung:

  • in zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mindestens 50 Punkte. In den zwei anderen schriftlichen Prüfungsbereichen mindestens 30 aber weniger als 50 Punkte.
  • in drei schriftlichen Prüfungsbereichen mindestens 50 Punkte. Im anderen schriftlichen Prüfungsbereich mindestens 30 aber weniger als 50 Punkte. Im praktischen Prüfungsteil mindestens 30 Punkte. Im Gesamtergebnis weniger als 50 Punkte.

Nicht bestanden:

  • In einem Prüfungsbereich weniger als 30 Punkte (ungenügend) oder in mehr als 2 schriftlichen Prüfungsfächern weniger als 50 Punkte.