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08.05.2024

Illegale Entsorgung von Asbest - Zeugen gesucht

Die richtige Entsorgung von asbesthaltigen Materialien ist eigentlich keine Kunst. Umso unverständlicher und ärgerlicher ist es, wenn derartige Abfälle als wilder Müll in freier Natur landen. Der unsachgemäße Umgang mit asbesthaltigen Stoffen ist gesundheitsschädlich, denn Asbestfasern gelten als krebserregend. So wie vor einigen Tagen im Wald von VS-Mühlhausen, nahe der Alten Deißlinger Straße, wo Asbestplatten – oft auch als „Eternitplatten“ bezeichnet – illegal abgelagert wurden.

Das Ablagern wilden Mülls, insbesondere „gefährlicher Abfälle“ mit krebserzeugenden Stoffen – und dazu gehört Asbest – stellt nicht nur eine Umweltsünde dar, sondern ist auch eine Straftat, bei der höhere Geldbußen und im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren drohen.

Wer Beobachtungen gemacht hat, die mit der illegalen Entsorgung oder der Herkunft dieser Dachplatten im Zusammenhang stehen könnten, wird geben, sich mit dem Landratsamt, Untere Abfallrechtsbehörde, Telefon 07721 913-7325 oder mit der Polizei unter Telefon 07720 85000 in Verbindung zu setzen. Der Abtransport und die illegale Ablagerung der Dachplatten im Wald haben vermutlich innerhalb einiger Wochen vor dem 22. April, also jedenfalls in diesem Frühjahr stattgefunden.

Der Allgemeinheit, konkret allen Gebührenzahlern, entstehen nun hohe Kosten, die sich durch die fachgerechte Entsorgung durch den Verursacher gänzlich hätten vermeiden lassen können. Denn die Entsorgungskosten für das asbesthaltige Material hätten auf der Deponie Talheim in diesem Fall (500 kg) bei 62,50 Euro gelegen. Da die Beseitigung der Ablagerung in Mühlhausen nun von einer Fachfirma durchgeführt werden muss, entstehen hierfür Kosten in Höhe von 700 Euro.

Grundsätzlich müssen Bauteile mit fest gebundenen Asbestfasern von sachkundigen Fachfirmen entsorgt werden. Im Einzelfall können aber auch Privatpersonen asbesthaltige Gegenstände wie beispielsweise alte Dach- oder Fassadenplatten selbst entsorgen. Um einer Gesundheitsgefährdung vorzubeugen, müssen die Vorgaben der aktuellen Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 und des LAGA-Merkblattes M 23 eingehalten werden. Die asbesthaltigen Abfälle müssen in entsprechend gekennzeichneten Big-Bags staubdicht verpackt werden und können dann bei der Deponie Talheim angeliefert werden.