
Der Landrat
Neben dem Kreistag ist der Landrat das zweite Organ des Landkreises. Der Landrat wird vom Kreistag auf die Dauer von acht Jahren gewählt. Landrat seit dem 1. Juni 1996 ist – inzwischen in der zweiten Amtszeit – Karl Heim. Er bereitet die Sitzungen der Gremien vor, leitet die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse und ist dafür verantwortlich, dass die dabei gefassten Beschlüsse umgesetzt werden. Als Behördenleiter ist der Landrat "Chef" des Landratsamtes. Zudem vertritt er bei einer Vielzahl von öffentlichen Anlässen den Landkreis nach außen, ist damit sein höchster Repräsentant. Für die Menschen im Kreis bietet er regelmäßig Abendsprechstunden an.
Wenn Sie sich mit einem Anliegen direkt an den Landrat wenden möchten, können Sie ihm eine E-Mail schicken.