Sprungziele
Seiteninhalt

Kultur

Das kulturelle Angebot im Quellenlandkreis kann sich sehen lassen. Die Angebote der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet zeigen erstaunliche Vielfalt und oft bemerkenswert hohe Qualität.

Der Landkreis tritt daher kaum selbst als Veranstalter in Erscheinung, sondern bietet einige ausgewählte Projekte, die sich als Kulturförderung für den gesamten Quellenlandkreis verstehen.

Kulturpreis

Kunstausstellung

Die Kunst im Schwarzwald-Baar-Kreis und im Landratsamt hat Tradition und im zweijährigen Turnus haben Künstlerinnen und Künstler die Möglichkeit, ihre Werke zu präsentieren. Seit 1998 bietet das Landratsamt in einer Ausstellungsreihe eine Plattform für zeitgenössische Kunst. Nachdem ab 2012 die Ausstellungen von KunsthistorikerInnen kuratiert wurden, wird seit 2018 ein neues Konzept umgesetzt: jetzt stehen Werke der Bildenden Kunst im Dialog mit Exponaten der Kulturgeschichte. Museen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis zeigen dabei einen Aspekt ihrer Sammlungen im Landratsamt und Werke aktueller Kunst stehen im Dialog zu diesem kulturgeschichtlichen Thema.

Der Schwarzwald-Baar-Kreis lädt Sie und Ihre Freunde herzlich ein zur Eröffnung der Ausstellung VOM FLIEGEN TRÄUMEN - Technikgeschichte begegnet Bildender Kunst im Foyer des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis, VS-Villingen. Ausstellungsdauer vom 4. Oktober bis 10. November 2023.

Pressemitteilung:

Weitere Infos:

Umsatzsteuerbefreiung

Musikvereine benötigen im Zusammenhang mit ihrer Umsatzsteuererklärung häufig Bescheinigungen fürs Finanzamt darüber, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen wie vergleichbare Einrichtungen einer staatlichen Institution wie Gemeinden, Land oder Bund. Kulturtreibende Vereine werden dann häufig von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Diese Bescheinigung erhalten Sie bei uns.

Für freiberufliche Musiklehrerinnen und Musiklehrer, die von der Umsatzsteuer befreit werden möchten, muss der von ihnen erteilte Unterricht geeignet sein, Schüler*innen ordnungsgemäß auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegenden Prüfung (Abitur) oder auf einen Beruf (zum Beispiel Aufnahmeprüfung an einer Hochschule für Musik) vorzubereiten. Eine Bescheinigung erhalten sie direkt bei ihrer Musikschule, wenn dort eine Tätigkeit besteht. Ist dies nicht der Fall, können sich freiberufliche Musiklehrerinnen und -lehrer an uns wenden.

Weitere Infos:

Hinweise für Musikvereine

Nachweise für Musiklehrer

Musikschulförderung

Der Schwarzwald-Baar-Kreis unterstützt Jugendmusikschulen durch einen jährlichen Zuschuss. Derzeit wird dieser anhand der Schülerzahlen und der Wochenstunden errechnet. Berücksichtigt wird dabei auch, ob Unterricht durch das Landesprogramm "Singen - Bewegen - Sprechen" gefördert wird.