Zusammensetzung und Aufgaben des Kreistags

 

Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises

 

Der Kreistag vertritt die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises und ist deshalb sein Hauptorgan. Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises (siehe Aufgaben der Kreisbehörde). Der Kreistag kann einen Teil seiner Aufgaben an beschließende Ausschüsse oder an den Landrat delegieren. Der Kreistag wird auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

 

Der jetzt amtierende Kreistag ist der 8. nach der Gründung des Schwarzwald-Baar-Kreises am 1. Januar 1973. Die vor dem Zusammenschluss noch selbständigen Kreise Donaueschingen und Villingen hatten jeweils eigene Kreistage. Die Wahlperiode des derzeitigen Kreistages endet 2014. Er besteht aus 64 Frauen und Männern, die sechs verschiedene politische Richtungen repräsentieren.

 

Nähere Informationen zur Zusammensetzung des Kreistags gibt es im Bürgerinformationssystem.

 

Bestimmte Entscheidungen trifft der Kreistag selbst, weil seine Zuständigkeit gesetzlich vorgeschrieben ist oder er diese Entscheidung wegen ihrer Bedeutung nicht delegieren möchte. Zum Beispiel:

 

  • Wahl des Landrats
  • Übertragung von Aufgaben an den Landrat
  • Bildung von beschließenden und beratenden Ausschüssen
  • Besetzung von Führungspositionen
  • Erlass von Satzungen und Rechtsverordnungen (Recht des Landkreises)
  • Erlass der Haushaltssatzung und ggf. der Nachtragssatzung, die Feststellung der Jahresrechnung sowie der Wirtschaftspläne
  • Allgemeine Festsetzung von öffentlichen Abgaben (z.B. Gebühren)

 


Die Ausschüsse des Kreistages

Der Kreistag kann zur Vereinfachung seiner Arbeit Ausschüsse bilden, in denen alle Fraktionen vertreten sind. Die Ausschüsse sollen Entscheidungen des Kreistages vereinfachen und beschleunigen, indem sie einzelne Angelegenheiten vorberaten. Bestimmte Aufgaben hat der Kreistag den beschließenden Ausschüssen sogar zur eigenständigen Entscheidung übertragen. Im Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es vier Ausschüsse mit folgenden Aufgabenfeldern:

 

Im Ausschuß für Verwaltung und Wirtschaft

liegen die Arbeitsschwerpunkte auf dem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, der Wirtschafts- und Tourismusförderung und dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit der Schülerbeförderung.

 

Der Ausschuß für Bildung und Soziales

diskutiert Schulangelegenheiten einschließlich der Bauvorhaben an Schulen, aber auch Themen wie Sozialplanung (z.B. für alte Menschen, für Menschen mit Behinderungen), Sozialhilfe, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie Kultur und Sport.

 

Der Ausschuß für Umwelt, Technik und Gesundheit

berät über die Abfallbeseitigung und Bauvorhaben in der Abfallwirtschaft, über Bau und Unterhaltung von Kreisstraßen, Umwelt- und Naturschutz, über Themen der Land- und Forstwirtschaft, über Feuerwehr und Rettungswesen, Katastrophenschutz und das Gesundheitswesen.

 

Im Jugendhilfeausschuß

geht es um alle Fragen der Jugendhilfe, um die Weiterentwicklung und Planung der Jugendhilfe, um die Förderung der freien Jugendhilfe und um die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche.